AGB crash latinum

1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle durch CRASH LATINUM (Mag. Gerhard Trenkwalder) abgehaltenen Latinum Crashkurse und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Leitbild
CRASH LATINUM versteht sich als Einrichtung, die Studierende auf den Erwerb des Latinums innerhalb von 4 Wochen bestmöglich vorbereitet.

3. Anmeldung
Die Kursanmeldung erfolgt per Email über unsere Homepage und gilt bei Einlangen als zugegangen. CRASH LATINUM behält sich das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis eine Woche vor Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gleichzeitig mit der Anmeldung wird der gesamte Kursbeitrag durch Überweisung fällig.

Konto Nr. 39345
Spardabank Innsbruck
BLZ 46660
Zahlungszweck: CL4/11

BITTE UNBEDINGT DEN NAMEN DES TEILNEHMERS ANGEBEN!

Für internationale Überweisungen:
IBAN: AT30 4666 0000 0003 9345
BIC (SWIFT): SVIEAT21XXX

Das Einlangen der Gutschrift über den gesamten Kursbeitrag auf dem Konto hat bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zu erfolgen (Frühbucher: spätestens 10 Tage nach Anmeldung). Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter bzw. unvollständiger Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.

4. Teilnahmeberechtigung/ Kursdurchführung
pAusschließlich eine dem Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer - unbeschadet der Verpflichtung zur Bezahlung des gesamten Kursbeitrages ab Anmeldung - zur Kursteilnahme.
Die Abhaltung der Latinum Crashkurse hängt vom Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (idR 10) ab. Wird dieselbe nicht erreicht, so behält sich CRASH LATINUM das Recht vor, den Kurs bis 2 Wochen vor dessen Beginn abzusagen. Bei einer Überschreitung der maximalen Kursteilnehmerzahl (20) wird der Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung samt der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung herangezogen (first-come, first-served-Prinzip).

5. Stornierung
Wird der Kurs durch CRASH LATINUM abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Lateinkurs aus irgendeinem anderen Grund nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer sämtliche bereits bezahlte Beiträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 20,- verzugszinsenfrei zurück. Die Stornierung einer Kursanmeldung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn gebührenfrei (Frühbucher: 4 Wochen).
Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn (Frühbucher: 2 Wochen) werden 30 % und bei sonstiger Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, 50 % des Kursbeitrages als Stornogebühr verrechnet. Mit Beginn des ersten Kurstages wird der Kursbeitrag zur Gänze einbehalten (Ausnahme: nachgewiesene schwere Erkrankung, Unfall o.ä., wenn CRASH LATINUM unverzüglich darüber informiert wurde). In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich per Einschreiben oder Email erfolgen.

6. Kursunterlagen
Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum von CRASH LATINUM und unter dem Schutz der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. CRASH LATINUM behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor.

7. Datenschutz
Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass diese von CRASH LATINUM im Rahmen der Kursveranstaltungen und des Kursbetriebes automatisationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Wir verwenden Deine Daten ausschließlich für die Kommunikation mit Dir und geben sie nicht an Dritte weiter.

8. Nichtigkeitsklausel
Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen. Dies lässt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand Innsbruck.